Blower Door Tests für medizinische Einrichtungen, Biosicherheitslabore und Containments

Luftdichtigkeitsmessungen bei erhöhten Anforderungen (z.B. BSL3 und BSL4 Labore) erfordern eine spezielle technische Ausstattung und höhere fachliche Kompetenz.

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Luftdurchlässigkeitsprüfungen für medizinische Einrichtungen, Labore und Containments

Im Bereich der medizinischen Forschung (Stichwort: Virenforschung, sowie Forschung an biologischen Mikroorganismen) bestehen sehr hohe Anforderungen an die Luftdichtheit des "Containments".

Jedes Biolabor wird je nach Risikogruppe den biologischen Schutzstufen (biosafty level) BSL1, BSL2, BSL3 und BSL4 zugeordnet (umgangssprachlich auch S1-Labor bis S4-Labor bezeichnet). Die konkreten Anforderungen an die Luftdichtigkeit werden in der VDI-Richtlinie 2083 Blatt 19 definiert.

Biologische Risikogruppen und Schutzstufen

Die Biostoffverordnung (BioStoffV) definiert 4 verschiedene Risikogruppen bei der Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen und dient in erster Linie dem Schutz des betroffenen Personals. Aus den Risikogruppen leitet sich jeweils die entsprechende Schutzstufe ab.

Schutzstufe 1 (BSL1)

Arbeit mit biologischen Stoffen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie bei Menschen Krankheiten hervorrufen. Dazu zählen z.B. vierschiedene Produktions- und Arbeitsräume in der Lebensmittelindustrie (z.B. beim Arbeiten mit Milchsäurebakterien, Bäckerhefe, etc.).

Schutzstufe 2 (BSL2)

Arbeit mit Biostoffen, die eine Krankheit bei Menschen hervorrufen kann, jedoch mit einem geringen Risiko für eine weitere Verbreitung in der Bevölkerung. Hierzu zählen Arbeitsstoffe, die zwar als Krankheitserreger gelten, deren Infektionsrisiko jedoch aufgrund einfacher wirksamer Massnahmen gering ist und keine ernsten Folgen nach nicht zieht.

Schutzstufe 3 (BSL3)

Arbeit mit Biostoffen, die eine schwere Erkrankung beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen können. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung, oder Behandlung möglich.

Schutzstufe 4 (BSL4)

Arbeit mit Biostoffen, die eine schwere Erkrankung beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für die Beschäftigten darstellen können. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist möglerweise gross, normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung, oder Behandlung nicht möglich.

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